Februar 2026
Ende Januar endete das Mietverhältnis meiner Wohnung. Vor der Abgabe teilte mir mein Vermieter mit, ich müsse die Wohnung nur besenrein abgeben. Also habe ich die Wohnung vor der Abgabe Ende Januar gewischt. Nun teilte mir der Vermieter mit, es genüge für eine besenreine Abgabe nicht, den Boden bloss aufzuwischen. Stimmt das?
Ja, dies ist korrekt. Für eine besenreine Abgabe empfiehlt es sich, sämtliche Räume gründlich zu staubsaugen. Dies gilt auch für Keller, Terrasse und Garage. Spinnweben sind zu entfernen und Einbauschränke sowie Küchenoberflächen feucht abzuwischen. Weiter sind der Kühlschrank, der Backofen sowie weitere Einbaugeräte gründlich zu reinigen. Weisen Böden, Decken, Wände oder andere Oberflächen gröbere Flecken oder Verschmutzungen auf., so sind diese zu Entfernen. Ebenfalls sind Verkalkungen im Bad und in der Küche zu beseitigen.
Matthias Fricker
m.fricker@frickerseiler.ch
