Februar 2025

Ich habe den Mietvertrag für meine Wohnung auf Ende März 2025 gekündigt. Nun hat sich mein Vermieter bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, er wolle nächste Woche bei mir vorbeikommen und Fotos von der Wohnung machen. Diese Fotos benötige er für das Inserat, welches er zur Weitervermietung aufschalten wolle. Muss ich dies akzeptieren?

Nein. Zwar müssen Sie als Mieter in einem gekündigten Mietverhältnis dem Vermieter gestatten, die Wohnung (beispielsweise mit Mietinteressenten) zu betreten. Darüber hinaus darf der Mieter jedoch nicht in Ihre Privatsphäre eingreifen. Da die Wohnung Teil ihrer verfassungsmässig geschützten Privatsphäre ist, darf der Vermieter ohne Ihre Einwilligung Ihrer eingerichteten Wohnung aufnehmen und im Internet publizieren. Hat der Mieter jedoch zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. vor Ihrem Einzug) Aufnahmen der leeren Wohnung gemacht, so darf er diese Fotos veröffentlichen. Dasselbe gilt auch für Bilder der Aussenansicht oder von Plänen der Wohnung.

Matthias Fricker
m.fricker@frickerseiler.ch