Dezember 2024
Ich habe eine Patientenverfügung verfasst. Wo soll ich diese nun am besten aufbewahren?
Mit der Patientenverfügung ordnen Sie ja an, wer Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit beim
Entscheid über eine medizinische Massnahmen vertreten soll und wie entschieden werden
soll. Entsprechend ist wichtig, dass das Dokument kurzfristig verfügbar ist, so nach einem
Unfall. Ideal wäre deshalb an sich, die Patientenverfügung immer mit sich herumzutragen,
beispielsweise im Portemonnaie oder in der Handtasche. Dies ist aber eher unpraktisch,
gerade bei einer umfangreicheren Patientenverfügung. Ein Zettel mit einem Hinweis darauf,
dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie auffindbar ist, kann hier helfen. Wichtig ist,
Vertrauenspersonen jederzeitigen Zugang zur Patientenverfügung zu ermöglichen und
insbesondere sie über deren Existenz zu informieren. Es können auch Kopien der
Patientenverfügung an Vertrauenspersonen und an den Hausarzt abgegeben werden. Denken
Sie allerdings daran bei Änderungen an der Patientenverfügung alle verteilten Kopien der alten
Version vorab wieder einzuziehen, um Wiedersprüche zu vermeiden.
Kurz gefasst also: Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung an einem schnell zugänglichen
Ort aufzubewahren und sein Umfeld zumindest darüber zu orientieren, dass es eine
Patientenverfügung gibt und wo sich diese befindet.
Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch