Oktober 2021

Auf dem Grundstück nebenan ist ein altes Einfamilienhaus abgerissen und an dessen Stelle ein neues Gebäude errichtet worden. Die Bauarbeiten haben fast ein Jahr gedauert und ich habe mich vom Lärm gestört gefühlt und an gewissen Tagen wegen Lärm und Staub den Balkon kaum benützen können. Mein Vermieter hat mir eine geringfügige Herabsetzung des Mietzinses zugestanden. Kann ich vom Bauherrn eine ergänzende Entschädigung für die Immissionen verlangen?

Nein. In einem vertraglichen Verhältnis stehen Sie nur mit Ihrem Vermieter. Gemäss Mietrecht besteht allenfalls ein Herabsetzungsanspruch, den Sie ja bereits geltend gemacht haben. Fügt ein Grundeigentümer bei rechtmässiger Bewirtschaftung seines Grundstückes, namentlich beim Bauen, einem Nachbarn vorübergehend übermässige und unvermeidliche Nachteile zu, so kann der Nachbar vom Grundeigentümer lediglich Schadenersatz verlangen. Kein Anspruchs besteht aber auf die Einstellung von Bauarbeiten, solange diese möglichst schonend ausgeführt werden, oder auf eine Inkonvenienzzahlung. In Ihrem Fall fehlt von vornherein ein Schaden, der definitionsgemäss in einem Mehr an Passiven oder einem Weniger an Aktiven bestehen müsste und nachzuweisen wäre. 

Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch