November 2021
Im Alter von 15 bis 17 Jahren wurde meine Zahnstellung korrigiert. Die Offerte sowie den entsprechenden Behandlungsvertrag mit dem Kieferorthopäden unterschrieb damals meine Mutter; ich selbst war mit der Behandlung einverstanden. Heute bin ich 20 Jahre alt und habe eben meine Lehre abgeschlossen. Gestern erhielt ich nun eine Rechnung einer Inkassostelle für über Fr. 2‘000.00, die meine Mutter anscheinend dem Zahnarzt für die Korrektur meiner Zähne noch schuldet. In dem Schreiben heisst es unter anderem, dass ich die Behandlung ja selbst gewollt hätte und darum auch als Vertragspartei und Schuldnerin gelte. Stimmt das? Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?
Nein, Sie müssen die Rechnung nicht bezahlen. Vertragspartei des Kieferorthopäden ist die Person, die den Behandlungsvertrag abgeschlossen hat. Dies ist aufgrund der vorliegenden Belege (unterschriebene Offerte und Vertrag) klar Ihre Mutter. Sie hat mit dem Zahnarzt einen sogenannten Vertrag zugunsten einer Dritten (Art. 112 OR) abgeschlossen. Durch diesen Vertrag wurden Sie begünstigt, nicht aber schuldrechtlich verpflichtet.
Karin Koch Wick
k.koch@frickerseiler.c