November 2020
Ich wohne in Wohlen und bin 70jährig. Am 3. Juli dieses Jahres begab ich mich zu Fuss zum Einkaufen ins Dorf. Auf einem Zebrastreifen kollidierte ich mit einem mit grosser Geschwindigkeit heranbrausenden Velofahrer auf dem E-Bike. Ich stürzte und erlitt erhebliche Verletzungen, die einen 1 1/2wöchigen Spitalaufenthalt in Muri notwendig machten. Die Behandlung war schmerzhaft. Gut drei Monate war ich arbeitsunfähig und konnte den Haushalt nicht mehr besorgen. Ich muss einräumen, dass ich den Zebrasteifen bei rot betreten habe und beim Betreten, da ich damals familiäre Sorgen hatte, auf den Boden geblickt habe. Nach polizeilichen Feststellungen missachtete auch der Velofahrer das Rotlicht. Er fuhr, ohne zu Bremsen auf die Kreuzung. Da ich "selber schuld sei" will mir der Velofahrer nichts bezahlen. Von der Polizei habe ich schon länger nichts mehr gehört. Was kann ich tun?
Nach Ihrer Darstellung wurde der Unfall – da Sie erheblich verletzt waren – richtigerweise polizeiliche aufgenommen. Es erstaunt mich, dass Sie, obwohl sich der Unfall vor bald vier Monaten ereignet hat, von der Polizei bis heute "nichts gehört" haben. Mit Sicherheit wurde gegen den Velofahrer ein Strafverfahren eröffnet. Ich empfehle Ihnen, sich baldmöglichst bei der Polizei nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen. Als Geschädigte haben Sie das Recht, sich in diesem Strafverfahren als Privat- oder Zivilklägerin zu beteiligen.
Zwar haben auch Sie dadurch, dass Sie den Fussgängerstreifen bei rot betreten und dabei auf den Boden geschaut haben, zum Unfall beigetragen. Nach meinem Dafürhalten war aber das Verschulden des Velofahrers im Verhältnis zu Ihrem Verschulden deutlich grösser. Zudem hatte er die Betriebsgefahr seines E-Bikes zu vertreten. Wäre der Velofahrer langsamer gefahren und hätte er das Rotlicht beachtet, so hätte er die Kollision vermeiden können. Ich bin deshalb der Auffassung, dass der Velofahrer den grössten Teil des Ihnen entstandenen Schadens bezahlen muss.
Kurt Fricker
k.fricker@frickerseiler.ch