Mai 2020

Ich habe meine jetzige Anstellung auf Ende Juni 2020 gekündigt, da ich am 1. Juli 2020 eine neue Arbeitsstelle antrete. Da ich noch Ferienguthaben habe, ist mein letzter Arbeitstag bereits am 12. Juni 2020. Mein neuer Arbeitgeber hat im Moment sehr viel Arbeit und hat mich daher angefragt, ob ich nicht bereits am 15. Juni 2020 bei ihm beginnen könne. Spricht etwas dagegen?

Ja. Das Arbeitsverhältnis mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber dauert bis am 30. Juni. Bis dahin dürfen Sie keine andere Anstellung antreten. Daran ändert auch nichts, dass Sie Ihren letzten Arbeitstag bereits am 12. Juni 2020 haben und anschliessend noch bis Ende Monat Ferien beziehen. Ferien sind zur Erholung da und sollen nicht der Erhöhung des Einkommens dienen. Daher ist es einem Arbeitnehmer generell nicht gestattet, während den Ferien zu arbeiten.

Anders sieht es nur aus, wenn ihr bisheriger Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass sie bereits am 15. Juni 2020 beim neuen Arbeitgeber beginnen. In diesem Fall könnten Sie mit Ihrem heutigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschliessen und in diesem das Arbeitsverhältnis per 12. Juni 2020 beenden. Selbstverständlich haben Sie dann auch nur bis zum 12. Juni 2020 Anspruch auf Lohnzahlung.

Matthias Fricker
m.fricker@frickerseiler.ch