Februar 2020

Wer macht sich strafbar, wenn ein Minderjähriger Alkohol trinkt?

Allgemein bekannt ist ja der folgende Satz:

"Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-jährige sowie von Spirituosen, Aperitifs und Alkopops an unter 18-jährige."

Dieses Verbot stammt einerseits aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung des Bundes, andererseits aus dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser. Verboten wird in diesen Bestimmungen nicht etwa der Konsum, sondern die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche. Im Unterschied zu Substanzen gemäss Betäubungsmittelgesetz, das auch den schlichten Eigenkonsum von verbotenen Suchtmitteln unter Strafe stellt, ist es also niemanden verboten, selber Alkohol zu konsumieren. Untersagt ist hingegen nicht nur der Verkauf, sondern jegliche Abgabe an Minderjährige. Strafbar ist also auch, einem Kollegen unter 16 Jahren ein Bier zu überlassen oder die unter 18-jährige Freundin zu einem Gin Tonic einzuladen. Dabei kann der Täter durchaus selber minderjährig oder gar jünger sein als das Opfer bzw. die konsumierende Person. 

Zusätzlich unter Strafe stellt das Strafgesetzbuch den Fall, dass einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, zum Konsum zur Verfügung gestellt wird. Hier kommt es also auch auf die Menge an. Dafür ist die Strafdrohung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren massiv.

Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch