Dezember 2020

Aus einem Brief vom Gericht habe ich letzten Monat erfahren, dass ich Alleinerbe eines Cousins sei, der im September verstorben ist und zu dem ich keinen Kontakt hatte. Im Nachlass befinden sich ein Auto und einige Goldmünzen. Offenbar hatte mein Cousin aber hohe Schulden. Muss ich die übernehmen?

Der Erbe übernimmt die Erbschaft mit allen Aktiven und Passiven. Sie können also als Alleinerbe nicht bloss das Auto oder die Goldmünzen erwerben, ohne nicht gleichzeitig die gesamten Schulden zu übernehmen. Eine Erbschaft kann aber ausgeschlagen werden. Die Frist für die Ausschlagung beträgt allerdings nur drei Monate und zwar gerechnet grundsätzlich ab dem Tod des Erblassers, weil Sie von Ihrer Erbenstellung aber erst später erfahren haben, ab dieser Kenntnisnahme. Wenn unklar ist, ob die Erbschaft überschuldet war, bestände statt der Möglichkeit einer sofortigen Ausschlagung auch die Option, zunächst ein öffentliches Inventar zu verlangen. Hier beträgt die Frist aber bloss einen Monat, so dass sofort gehandelt werden müsste. Mit dem öffentlichen Inventar ergeht ein Schuldenruf, der Ihnen ermöglichen sollte, vor dem Entscheid über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft ein Bild über die vorhandenen Aktiven und Passiven zu erhalten. Auf diese Weise kann auch die Haftung als Erbe beschränkt werden.

Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch