September 2019

Mein Mann ist vor einigen Wochen verstorben. Wir hatten den Ehegüterstand der Gütertrennung vereinbart. Weil der Nachlass überschuldet war, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Nun erhalte ich von seiner Krankenkasse die Aufforderung, während der letzten Monate unbezahlt gebliebene Krankenkassenprämien meines Mannes zu bezahlen. Kann die Krankenkasse dies von mir fordern?

Leider ja! Gemäss Art. 166 Abs. 3 ZGB verpflichtet sich jeder Ehegatte durch seine Handlungen persönlich und, so weit diese Handlungen nicht für Dritte erkennbar über die Vertretungsbefugnis für die laufenden Bedürfnisse der Familie hinaus gehen, solidarisch auch den anderen Ehegatten. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gehören die Krankenkassenprämien zu den laufenden Bedürfnissen der Familie, für welche beide Ehegatten solidarisch haften. An dieser solidarischen Haftung beider Ehegatten für die laufenden Bedürfnisse der Familie ändert auch der Güterstand der Gütertrennung nichts. Weil gestützt auf diese Bestimmung eine solidarische Haftung Ihrerseits für die offenen Prämien entstanden ist, hilft es auch nichts, dass Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben. Damit sind zwar bestehende Schulden Ihres Ehemannes nicht auf Sie übergegangen, die solidarische Haftung betrifft aber Sie persönlich, unabhängig vom Nachlass. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, diese Krankenkassenprämien zu bezahlen. Ein Vorbehalt könnte einzig insofern angebracht werden, als es um Prämien für eine Zusatzversicherung geht. Hier besteht nicht in jedem Fall eine solidarische Haftung, sondern nur dann, wenn die finanziellen Verhältnisse bzw. der gelebte Lebensstandard dies erlauben bzw. die konkrete Zusatzversicherung erwarten lassen.

Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch