November 2018

Mein Onkel hat mich 1996 in einem mit seiner Ehefrau geschlossenen Erbvertrag begünstigt. Nach dem Tod des zweitversterbenden Ehegatten sollte mir ein Erbteil zufallen. Der Onkel ist längst verstorben. Seine Frau hat Jahre später und kurz vor ihrem Tod in einem Testament den ganzen Nachlass anderen Leuten zugewendet. Kann ich mich dagegen wehren?

Der seinerzeitige Erbvertrag ist für die Ehefrau verbindlich, sofern kein ausdrücklicher Vorbehalt für eine anderweitige Begünstigung gemacht worden ist. Dies bedeutet aber nicht, dass das neuere Testament keine Wirkung hätte. Es ist bloss anfechtbar. Sie als Begünstigte aus dem früheren und vorgehenden Erbvertrag müssten also mit einer gerichtlichen Klage gegen die im neueren Testament begünstigten Personen ihre Rechte durchsetzen, und zwar innert Jahresfrist ab dem Zeitpunkt, da Sie von diesem Testament Kenntnis erhalten haben. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist bleibt es bei den Anordnungen gemäss dem Testament.

Roger Seiler
r.seiler@frickerseiler.ch