März 2018
Ich bin Eigentümer einer Wohnung. Anlässlich der letzten Stockwerkeigentümerversamm-lung wurde der Antrag gestellt, dass die Umgebung neu gestaltet werden soll. Ein Teil der alten Bäume soll gefällt und neue Bäume angepflanzt werden. Damit sind nun nicht alle Ei-gentümer einverstanden, weshalb sich folgende Frage stellt: Ist für den Entscheid über die Neugestaltung der Umgebung ein einstimmiger Beschluss erforderlich oder reicht ein Mehr-heitsbeschluss aus?
Grundsätzlich ist für das Fällen und Pflanzen von Bäumen relevant, was im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht. Sind dem Reglement keine Bestimmungen zu entnehmen, kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Diese besagt, dass bei wichtigeren Verwaltungshandlungen die Mehrheit der Stockwerkeigentümer, die zugleich auch die Mehrheit der Anteile vertritt, zustimmen muss. Geht man davon aus, dass die Umgebungsgestaltung als wichtigere Verwaltungshandlung einzustufen ist, müssen für einen Beschluss über das Fällen und Pflanzen von Bäumen auf gemeinschaftlichem Eigentum somit nicht alle Eigentümer zustimmen. Zu beachten ist jedoch, dass teils in der Lehre auch die Meinung vertreten wird, es handle sich bei der Umgebungsgestaltung nicht um eine Verwaltungshandlung, sondern um eine bauliche Massnahme. Diesfalls müsste unterschieden werden, ob die baulichen Massnahmen als notwendig, nützlich oder luxuriös qualifiziert werden. Handelt es sich bei den geplanten Umgebungsarbeiten um luxuriöse bauliche Massnahmen, müssten alle Stockwerkeigentümer dem Fällen und Pflanzen von Bäumen zustimmen.
Corinne Moser-Burkart
c.moser@frickerseiler.ch