April 2018
Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung. Unsere Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht aus vier Eigentümern. Unsere bisherige Verwaltung hat nun ihren Vertrag gekündigt. Anlässlich der nächsten Eigentümerversammlung ist daher die Wahl einer neuen Verwaltung traktandiert. Dabei stehen zwei verschiedene Verwaltungen zur Wahl. Was geschieht nun, wenn beide zur Wahl stehenden Verwaltungen gleich viel Stimmen erhalten? Kommt jemandem der Stichentscheid zu?
Beschlüsse über die Wahl einer neuen Verwaltung werden mit der Mehrheit der anwesenden Stockwerkeigentümer, das heisst nach Köpfen, gefasst. Das Gesetz sieht keine Regelung für den Fall von Stimmengleichheit vor. Dies bedeutet, dass bei Stimmengleichheit kein Beschluss zustande kommt. Es wäre also in Ihrem Fall keine Verwaltung gewählt. Es empfiehlt sich daher, im Reglement den Fall der Stimmengleichheit zu regeln. Denkbar wäre zum Beispiel eine Regelung, nach der dem Vorsitzenden der Stichentscheid zukommt. Da ein solcher Stichentscheid jedoch erhebliche Tragweite haben kann, empfehle ich eher eine Lösung, nach welcher der Beschluss bei Stimmengleichheit angenommen ist, sofern die Befürworter eine grössere Wertquote vertreten.
Matthias Fricker
m.fricker@frickerseiler.ch