Mai 2017

Meine Mutter ist im vergangenen Monat verstorben. Sie liess sich vor vielen Jahren von meinem Vater scheiden und lebte vor ihrem Tod mit einem anderen Mann im Konkubinat. Obwohl die Beziehung des Lebenspartners meiner Mutter sowohl zu mir als auch zu meinem Bruder immer sehr angespannt war und auch heute noch ist, hat meine Mutter ihren Lebenspartner in einem Testament als Willensvollstrecker eingesetzt. Da mein Bruder und ich befürchten, dass der Lebenspartner unserer Mutter das uns zustehende Erbe für sich beanspruchen wird, möchten wir uns gegen die Einsetzung als Willensvollstrecker wehren. Ist dies möglich?

Jeder Erblasser hat die freie Wahl, wen er als Willensvollstrecker einsetzen will. Hat der Lebenspartner Ihrer Mutter keine Pflichten verletzt, müssen Sie als Erben Ihrer Mutter die Wahl des Lebenspartners als Willensvollstrecker akzeptieren. Selbstverständlich ist der Lebenspartner Ihrer verstorbenen Mutter aber nicht befugt, über das Ihnen zustehende Erbe frei zu verfügen. Ein Willensvollstrecker ist verpflichtet, das Erbe gemäss den Wünschen des Erblassers zu verteilen. Hat Ihre Mutter also Sie und Ihren Bruder als alleinige Erben eingesetzt bzw. sind Sie von Gesetzes wegen alleinige Erben, ist der Lebenspartner Ihrer Mutter verpflichtet, darum besorgt zu sein, dass Sie und Ihr Bruder je die Hälfte des Erbes erhalten. Sollte der Willensvollstrecker diese Pflichten verletzen und Geld für sich selber abzweigen, können Sie einerseits eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker beim zuständigen Gericht einreichen und andererseits Strafanzeige wegen Veruntreuung bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten.

Corinne Moser-Burkard
c.moser@frickerseiler.ch