Juli 2017
Meine Frau und ich – wir sind beide 80-jährig - haben eine Tochter und einen Sohn. Wir möchten unserer Tochter, zu der wir eine viel bessere Beziehung haben als zum Sohn, unser Einfamilienhaus zum Vorzugspreis von Fr. 300'000.00 übergeben. Der Steuerwert des Einfamilienhauses beträgt Fr. 700'000.00. Können sich daraus Probleme ergeben?
Wenn der Steuerwert Ihres Einfamilienhauses Fr. 700'000.00 beträgt, dürfte der aktuelle Verkehrswert deutlich höher sein. Sie müssten deshalb prüfen, ob der Verkauf der Liegenschaft zum Vorzugspreis an Ihre Tochter dereinst nicht den Pflichtteil Ihres Sohnes verletzt. Dies kann ich mangels detaillierter Angaben Ihrer Vermögensverhältnisse nicht beurteilen. In jedem Falle müssten Sie das Notwendige vorkehren, damit der Pflichtteil Ihres Sohnes bei der dereinstigen Nachlassteilung nicht aufgrund des Verkehrswertes Ihres Einfamilienhauses im Zeitpunkt der Teilung des Nachlasses berechnet wird. Dies würde sich für Ihre Tochter sehr nachteilig auswirken.
Ein weiteres Problem könnte sich stellen: Neben Ihren Vermögensverhältnisse kenne ich auch Ihre Einkommensverhältnisse nicht. Je nach dem könnten Sie beispielsweise beim Eintritt in ein Pflegeheim auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Bei der Frage, ob Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, werden auch Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist, berücksichtigt. Falls Sie der Tochter Ihr Einfamilienhaus zum Vorzugspreis von Fr. 300'000.00 verkaufen, dürfte meines Erachtens ein relevanter Vermögensverzicht i. S. v. Art. 11 ELG vorliegen, der dazu führen dürfte, dass Sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Zusammenfassend: Ich empfehle Ihnen dringend, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.
Dr. Kurt Fricker
k.fricker@frickerseiler.ch