Urteile des Bundesgerichts vom 15. Januar 2019

Unrechtmässige Nachforderung bei Lohnzahlung in Euro

Zwei Unternehmen, das eine im Kanton Schaffhausen, das andere im Kanton Jura, hatten zwei Grenzgängern den Lohn während mehreren Jahren in Euro ausbezahlt. Die Mitarbeiter hatten 2011 einer entsprechenden Vertragsänderung – Auszahlung in Euro statt Franken – zugestimmt. Die Mitarbeiter erhielten in der Folge wegen des nachteiligen Wechselkurses weniger Lohn als ihre Kollegen in der Schweiz. Die Betroffenen forderten daraufhin die Zahlung des Differenzbetrages. Das Schaffhauser Obergericht sprach einem Mitarbeiter Fr. 20'000.00 zu; das Kantonsgericht Jura bestätigte eine Entschädigungszahlung von Fr. 19'000.00. Beide Firmen erhoben mit Erfolg Beschwerde ans Bundesgericht. Da die Angestellten eingewilligt hatten, den Lohn in Euro zu erhalten und sie wussten, dass sie damit weniger erhielten, erachtete das Bundesgericht die Nachforderung als rechtsmissbräuchlich.

Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil 4A_215/2017 vom 15.1.2019

Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil 4A_230/2018 vom 15.1.2019

Kurt Fricker
k.fricker@frickerseiler.ch