Honorar

Transparent und hilfsbereit

Auch bei der Honorierung unserer Dienstleistungen ist uns Transparenz wichtig. Aus diesem Grund wird die Honorarfrage durch die Anwälte beim Erstgespräch angesprochen und eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Wir verrechnen unsere Dienstleistungen normalerweise nach Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt in der Regel zwischen 250 und 350 Franken.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten selbst zu tragen, so haben Sie bei gerichtlichen Verfahren allenfalls Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege oder eine amtliche Verteidigung. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Für notarielle Dienstleistungen sind die Bestimmungen des kantonalen Beurkundungsgesetzes anwendbar.